1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Landhotel Grüner Baum, Kühnhofen 3, 91217 Hersbruck.
2. Die Weitervermietung oder sonstige Nutzung der überlassenen Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Hotel ausdrücklich in Textform anerkannt wurden.
1. Der Vertrag kommt zustande durch Bestätigung des Hotels in Textform (z. B. E‑Mail) auf eine Anfrage oder Buchung des Kunden.
2. Handelt ein Dritter für den Kunden, haftet dieser zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern er dies gegenüber dem Hotel erklärt hat.
3. Bei Buchungen über externe Buchungsportale gelten zusätzlich die dort einbezogenen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen des jeweiligen Portals für den Buchungsvorgang vor; die vorliegenden AGB gelten ergänzend für den Aufenthalt im Hotel.
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und – sofern anfallend – zuzüglich kommunaler Abgaben (z. B. Übernachtungssteuer, Kurtaxe). Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer bis zur Anreise, kann der Preis variieren.
4. Rechnungen des Hotels sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
1. Das Hotel ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
2. Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlung werden in Textform vereinbart.
3. Bei längerfristigen Buchungen oder Veranstaltungen kann das Hotel angemessene Teilzahlungen zu bestimmten Terminen verlangen.
1. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag (Stornierung) bedarf der Textform.
2. Erfolgt der Rücktritt nicht innerhalb der vereinbarten Fristen, bleibt der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich der Einnahmen aus einer etwaigen Weitervermietung zu zahlen.
4. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Hotelbuchungen mit festem Anreisezeitraum nicht.
1. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt.
2. Das Hotel kann außerdem zurücktreten, wenn:
3. Das Hotel informiert den Kunden unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit das Hotel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
1. Kein Anspruch auf bestimmte Zimmer, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
2. Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
3. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11:00 Uhr zu räumen.
4. Bei verspäteter Rückgabe kann berechnet werden:
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
1. Haftung für Leben, Körper, Gesundheit nach gesetzlichen Bestimmungen.
2. Für sonstige Schäden haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei Kardinalpflichten begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
3. Haftung für eingebrachte Sachen gemäß Gesetz:
4. Ansprüche erlöschen ohne unverzügliche Anzeige (§ 703 BGB).
5. Parkplätze: kein Verwahrungsvertrag; Haftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
6. Weckaufträge, Nachrichten, Post: Haftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
7. Keine Haftung für Fehlbuchungen oder Systemfehler von Drittportalen.
Das Hotel übt das Hausrecht in allen Räumen und auf dem Grundstück aus. Es kann Gäste bei Störungen, Verstößen gegen Regeln, Gefährdungen oder unzumutbarem Verhalten des Hauses verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur, wenn das Hotel die Beendigung des Aufenthalts zu vertreten hat.
1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hersbruck.
3. Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht.
Stand: 21.4.2026